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GESETZE UND VORSCHRIFTEN
 

Rechtliches zum Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen. Die Gesetzestexte sind als PDF-Dateien hinterlegt. Hierfür benötigen Sie den Adobe-Acrobat-Reader.

Sprengstoffgesetz und 1. Durchführungsverordnung zum Sprengstoffgesetz (Auszüge)
Technische Information   „Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände für Bühnenzwecke” - NEU!
Technische Information   „Allgemeine Vorschriften im Umgang mit Feuerwerkskörpern aller Klassen”
Merkheft   „Pyrotechnik in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung”- NEU!
Gesetzesänderung 2008   Pyrotechnische lose Sätze



 

 

GESETZESÄNDERUNG

Bedauerlicherweise ist zurzeit der Verkauf einiger pyrotechnischer Produkte, die als pyrotechnische Sätze anzusehen sind, problematisch, da aufgrund einer Richtlinie der Europäischen Union Deutschland seine Sprengstoffgesetzgebung zu ändern hatte:
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Ab Januar 2008 sind alle pyrotechnischen Sätze, also gestaltlose pyrotechnischen Pulver, wie Theaterfeuer (SAFEX®-Prometheusfeuer), Rauchpulver, Bengalfeuer etc. rechtlich wie Explosivstoffe bzw. Sprengstoffe zu behandeln.
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Nach einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2008 ist der Besitz solcher losen Pulver ohne entsprechende Genehmigungen eine ernste Straftat!
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Mittlerweile haben auch die verantwortlichen Behörden und Regierungsvertreter Zweifel daran, dass diese Regelung sinnvoll ist, dennoch gilt zurzeit, das für diese Pulver u. A. für den Besitz und Erwerb eine Sprengstofferlaubnis für Explosivstoffe erforderlich ist, ein Lagerbuch geführt werden muss und weitere für Sprengstoffe notwendige Vorschriften zu beachten sind. Selbst das Verbringen über deutsche Landesgrenzen benötigt eine besondere Genehmigung in jedem Einzelfall.
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Wenn Sie, geneigte Leser, dies alles für einen Scherz halten, dann irren Sie, mit dem Sprengstoffrecht ist nicht zu spaßen, ganz im Gegenteil, ein Verstoß gegen dessen Regeln stellt in diesem Fall eine sehr ernsthafte Straftat dar.
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SAFEX® als Mitglied entsprechender Gremien hat gegenüber den Zuständigen bereits seit langem daraufhin gewirkt, dass eine andere gesetzliche Lösung gefunden werden muss.
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AKTUELLE ÜBERGANGSLÖSUNG
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SAFEX® hat eine Änderung der Zulassung für seine Prometheus-Theaterfeuer und seine Rauchpulver erhalten, so das die Pulver in kleinere Beutel in die bisherigen Versanddosen verpackt werden dürfen. Sie sind jetzt weiterhin zugelassene und genehmigungsfreie Gegenstände. Dieser Zulassungsänderung ist von der BAM als Übergangslösung zugestimmt worden! Eine bessere Lösung werden die voraussichtlich im nächsten Jahr eingeführten neuen pyrotechnischen Klassen S1 und S2 sein. Diese werden pyrotechnische Sätze nach dem Prinzip der T1 und T2-Regelung behandeln. SAFEX® wird Sie darüber informieren, wann mit dieser praktikableren Lösung zu rechnen ist.
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SAFEX® hat seine Vorräte an Prometheus Theaterfeuer und demnächst auch Rauchpulver neu verpackt sie sind jetzt wieder lieferbar!
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Anwender und Händler verbrauchen möglichst bitte bis zum 30. Juni diesen Jahres ihre vorrätigen Pulver, wenn sie nicht in der neuen Verpackungsform vorliegen, um rechtliche Probleme zu vermeiden!
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SAFEX® ist auch bereit, von Anwendern und Händlern ungeöffnete ältere Originalpackungen vor diesem Zeitpunkt zurückzunehmen und gegen den Kauf neuer, geänderter Packungseinheiten gutzuschreiben.